1. Mindestens 7 Arbeitstage vor der Bestellung des Bargelds:
- Ermittlung des Bargeldbedarfs bis zum 20. des Monats
- Meldung des Bargeldbedarfs durch den Betriebsleiter an die Finanzen.
2. Mindestens 5 Arbeitstage vor der Taschengeldauszahlung:
- Überweisung des bestellten Bargelds in einer Summe an das Konto beider Sparkasse Freiburg für folgende Einrichtungen
o Bonn
o St. Augustin
o Wegberg
Überweisung des bestellten Bargelds in einer Summe an das Konto bei Volksbank für folgende Einrichtungen
o Sigmaringen
o Giengen
Alternative Handhabung:
- Freigabe gem. dem Prozess „Zahlungen“
- Bestätigung des Banktransfers an den jeweiligen Betriebsleiter
- Bestellung des Bargelds beim Dienstleister durch die Buchhaltung
3. Mindestens 2 Arbeitstage vor der Taschengeldauszahlung:
- Bestätigung der Bargeld-Anlieferung durch den Dienstleister
- Erfolgt keine Bestätigung des Dienstleisters, hat der Betriebsleiter dort eine Bestätigung anzufordern.