Anforderung Taschengeld

Ziel

Sicherstellung der Versorgung mit Bargeld zur Auszahlung der Taschengelder, GNA- sowie FIM-Beträge an die Bewohner.

Teilziele

  • Sicherstellung der fristgerechten und korrekten Bedarfsermittlung der Bargeldversorgung 
  • Sicherstellung des fristgerechten Banktransfers für die Bargeldversorgung
  • Sicherstellung der Bargeldversorgung durch den entsprechenden Dienstleister
  • Minimierung der Kassenbestände in den Einrichtungen
     

Wie ist bei der Taschengeldanforderung vorzugehen?

1. Mindestens 7 Arbeitstage vor der Bestellung des Bargelds: 

  • Ermittlung des Bargeldbedarfs bis zum 20. des Monats
  • Meldung des Bargeldbedarfs durch den Betriebsleiter an die Finanzen.

2. Mindestens 5 Arbeitstage vor der Taschengeldauszahlung:

  • Überweisung des bestellten Bargelds in einer Summe an das Konto beider Sparkasse Freiburg für folgende Einrichtungen

o    Bonn
o    St. Augustin
o    Wegberg

Überweisung des bestellten Bargelds in einer Summe an das Konto bei Volksbank für folgende Einrichtungen

o    Sigmaringen
o    Giengen

Alternative Handhabung:

  • Freigabe gem. dem Prozess „Zahlungen“
  • Bestätigung des Banktransfers an den jeweiligen Betriebsleiter
  • Bestellung des Bargelds beim Dienstleister durch die Buchhaltung

3. Mindestens 2 Arbeitstage vor der Taschengeldauszahlung: 

  • Bestätigung der Bargeld-Anlieferung durch den Dienstleister
  • Erfolgt keine Bestätigung des Dienstleisters, hat der Betriebsleiter dort eine Bestätigung anzufordern.

Wie ist vorzugehen, sofern bei der Taschengeldanforderung der Prozess nicht funktioniert?

Sofern ein Fehler bei der Taschengeldbestellung auftritt, ist umgehend der Kaufmännische Leiter zu informieren.
Gemeinsam wird die entsprechende Bargeldversorgung organisiert.
 

Zuletzt aktualisiert:

Zuletzt aktualisiert: 18.10.2022 15:34:07